Deutschlands führender Anbieter für zertifizierte § 20 Präventionskonzepte

Präventionskurse zertifizieren

Einfach und unkompliziert

Du hast keine Lust auf einen stressigen Zertifizierungsprozess?
Deine Zertifizierung wurde (erneut) von der ZPP abgelehnt?
Du möchtest Deine wertvolle Zeit lieber sinnvoll investieren?

Dann haben wir eine gute Nachricht!
Der Stress im Zertifizieren von Präventionskursen ist vorbei!

Wir bieten Dir die Komplettlösung. Egal, welches Handlungsfeld der Prävention Du bedienen möchtest, wir haben für Dich das passende Konzept.

Das Team hinter praeventionskonzepte.de besteht aus Sportwissenschaftlern, Psychologen, Ökotrophologen, Physiotherapeuten und Gesundheitswissenschaftlern. Als Team stehen wir Dir mit Rat und Tat zur Seite. Wir kommen aus der Praxis und bringen langjährige Erfahrung als Kursleiter im Bereich der Prävention mit. Wir wissen um die Mühen, eine Zertifizierung einzuleiten und durchzuführen.

Wir haben es uns zum Ziel erklärt, qualifizierten Kursleitern wie Dir genau die Unterstützung anzubieten, um einfach und ohne Stress durch den Zertifizierungsprozess der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zu kommen.

Vereinbare noch jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin.

Wir freuen uns auf Deine Nachricht.

Bewegung - Ernährung - Entspannung - Suchtprävention

Präventionskonzepte in allen Handlungsfeldern

Egal in welchem Handlungsfeld oder Präventionsprinzip Du Kurse anbieten möchtest, bei uns findest Du das passende Konzept. Wir lieben innovatives Arbeiten und solltest Du Dein Wunschkonzept noch nicht finden, dann kontaktiere uns gerne. Wir finden gemeinsam die passende Lösung.

Nutze zertifizierte § 20 SGB V Präventionskonzepte

Alle standardisierten Präventionskonzepte erfüllen die Kriterien, um nach § 20 SGB V von den Krankenkassen bezuschusst zu werden. Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) hat alle Konzepte geprüft und zugelassen. Wir bieten Dir standardisierte Konzepte in allen Handlungsfeldern und in allen gängigen Formaten. Egal, ob Du Deine Präventionskurse in Präsenz vor Ort oder als Livestream anbieten möchtest, bei uns findest Du das passende Präventionskonzept.

Präsenz Konzepte

in allen Handlungsfeldern
390,00 für 3 Jahre
  • Konzeptnutzung für 3 Jahre
  • Digitale Konzepteinweiungen
  • Konzepte in verschiedenen Formaten

Online Konzepte

In allen Handlungsfeldern
790,00 für 3 Jahre
  • Konzeptnutzung für 3 Jahre
  • Deutschlandweite Livestreams
  • Digitale Konzepteinweisungen

Voraussetzungen zum Anbieten zertifizierter Präventionskurse

Oft erhalten wir die Nachfrage, welche Qualifikationen gefordert werden, um Präventionskurse mit den Krankenkassen abzurechnen. An sich ist die Antwort recht leicht, denn es gibt nur drei Möglichkeiten:

  1. staatlich anerkannter Berufsabschluss
  2. staatlich anerkannter Studienabschluss
  3. nicht-formale berufliche Qualifizierung

 

Mit der jeweiligen Qualifikation musst Du die im GKV Leitfaden Prävention angegebenen Mindestkompetenzen in den fachwissenschaftlichen, fachpraktischen und fachübergreifenden Bereichen erfüllen. Wichtig zu wissen ist, dass nicht jede der drei Möglichkeiten für jedes Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip zutrifft.

Die folgende Auflistung gibt Dir einen Überblick zu den Voraussetzungen an Deine Qualifikation.

Im Handlungsfeld Bewegung benötigst Du folgende Qualifikationen, um Präventionskurse mit Bezuschussung der Krankenkasse anbieten zu können. Präventionsprinzip 1 „Reduzierung von Bewegungsmangel“ Präventionsprinzip 2 „Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken“ Mit Deiner Qualifizierung musst Du die Mindestkompetenzen durch ein Modulhandbuch, ein Curriculum o.ä. nachweisen. Bei dem Einreichen von Modulhandbüchern wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) häufig ein Begleitschreiben der Ausbildungsinstitution gefordert, mit welchem die Zugehörigkeit der jeweiligen Version des Modulhandbuchs zum Studium bestätigt wird.
Im Handlungsfeld Ernährung benötigst Du folgende Qualifikationen, um Präventionskurse mit Bezuschussung der Krankenkasse anbieten zu können. Präventionsprinzip 1 „Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung“
  • staatlich anerkannter, ernährungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss
Präventionsprinzip 2 „Vermeidung und Reduzierung von Übergewicht“
  • staatlich anerkannter, ernährungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss
Mit Deiner Qualifizierung musst Du die Mindestkompetenzen durch ein Modulhandbuch, ein Curriculum o.ä. nachweisen. Bei dem Einreichen von Modulhandbüchern wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) häufig ein Begleitschreiben der Ausbildungsinstitution gefordert, mit welchem die Zugehörigkeit der jeweiligen Version des Modulhandbuchs zum Studium bestätigt wird.

Im Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement benötigst Du folgende Qualifikationen, um Präventionskurse mit Bezuschussung der Krankenkasse anbieten zu können.

Präventionsprinzip 1 „Multimodales Stressmanagement“

  • staatlich anerkannter Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit

 

Präventionsprinzip 2 „Förderung von Entspannung und Erholung“

Für die Verfahren Autogenes Training und Progressive Relaxation

  • staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit einem Gesundheits- oder Sozialbezug

 

Für die Verfahren Hatha Yoga, Tai Chi und Qigong

  • staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss (mit Bezug zu mindestens einer der fachwissenschaftlichen Kompetenzen)
  • nicht-formale berufliche Qualifizierung

 

Für den Schwerpunkt „Förderung gesunden Schlafens“

  • staatlich anerkannter Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit

 

Mit Deiner Qualifizierung musst Du die Mindestkompetenzen durch ein Modulhandbuch, ein Curriculum o.ä. nachweisen. Bei dem Einreichen von Modulhandbüchern wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) häufig ein Begleitschreiben der Ausbildungsinstitution gefordert, mit welchem die Zugehörigkeit der jeweiligen Version des Modulhandbuchs zum Studium bestätigt wird.

Im Handlungsfeld Suchtmittelkonsum benötigst Du folgende Qualifikationen, um Präventionskurse mit Bezuschussung der Krankenkasse anbieten zu können. Präventionsprinzip 1 „Förderung des Nichtrauchens“
  • staatlich anerkannter Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit
Präventionsprinzip 2 „Umgang mit bzw. Reduzierung von Alkohol“
  • staatlich anerkannter Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit
Mit Deiner Qualifizierung musst Du die Mindestkompetenzen durch ein Modulhandbuch, ein Curriculum o.ä. nachweisen. Bei dem Einreichen von Modulhandbüchern wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) häufig ein Begleitschreiben der Ausbildungsinstitution gefordert, mit welchem die Zugehörigkeit der jeweiligen Version des Modulhandbuchs zum Studium bestätigt wird.